Die UNESCO Welterbekonvention

1972 haben die Mitgliedsstaaten der UNESCO das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention, World Heritage Convention) verabschiedet. Über 190 Staaten haben es bisher ratifiziert. Ziel ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit für zukünftige Generationen zu erhalten.

Wichtigstes Instrument des Übereinkommens ist die so genannte Welterbeliste. Sie listet die Stätten auf, die von weltweit herausragender Bedeutung sind und so das Erbe der Menschheit zusammenfassen. Alle Staaten, die der Welterbekonvention beigetreten sind, sind gehalten, eine so genannte „Tentativliste“ zu führen, die Vorschläge für eine zukünftige Welterbenominierung nennt. Das von der UNESCO eingerichtete zwischenstaatliche Welterbekomitee entscheidet regelmäßig, welche Vorschläge neu in die Welterbeliste aufgenommen werden.

Die deutsche Tentativliste

In Deutschland war die Tentativliste (Anmeldelisteliste) 2020 zum großen Teil „abgearbeitet“. Deshalb wurde sie geöffnet und jedes Bundesland konnte zwei neue Vorschläge zur Aufnahme in die bundesdeutsche Liste melden. Im Sommer 2021 votierte das nordrhein-westfälische Landeskabinett für nur einen Vorschlag: Die Nominierung der „Europäischen Großbogenbrücken des späten 19. Jahrhunderts“ als serielles, transnationales UNESCO-Welterbe.

Im Dezember 2023 fiel die Entscheidung: Die Müngstener Brücke wird zusammen mit fünf weiteren Großbogenbrücken in Italien, Frankreich und Portugal auf die neue deutsche Tentativliste aufgenommen.

Beworben hatten sich insgesamt 21 Stätten aus 13 Bundesländern, sieben haben die zukünftige Liste erreicht. Die Kulturministerkonferenz folgte damit der Empfehlung eines Fachbeirates.  Der Antrag „Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ steht auf Position vier.

Der internationale Antrag

Mit der Aufnahme auf die deutsche Tentativliste ist ein bedeutender Meilenstein erreicht. Nun beginnt der nächste Arbeitsschritt im umfangreichen und langwierigen Prozess: Der Antrag wird für die Nominierung auf der UNESCO-Welterbeliste in mehreren Schritten bearbeitet. Nach aktuellem Plan könnte eine Entscheidung des Welterbekomitees 2033 fallen.

Die Vorgeschichte

Bereits 2011 hatte sich das Bergische Städtedreieck am Interessenbekundungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt und die Müngstener Brücke als potenzielles Welterbe vorgeschlagen. Damals attestierte die Jury der Region eine hervorragende Bewerbung und forderte ausdrücklich dazu auf, eine serielle, transnationale Bewerbung mit vergleichbaren und konstruktiv verwandten Brückenbauwerken in Europa auf den Weg zu bringen. Diese Anregung wurde mit dem neuen Antrag aufgenommen. Fünf weitere vergleichbare Bogenbrücken in Portugal, Frankreich und Italien aus derselben Epoche, die Vorgänger und auch Vorbilder für die Müngstener Brücke waren, wurden untersucht und einbezogen.